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   VG Wiesbaden, 12.04.2013 - 2 K 343/12.WI.A   

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https://dejure.org/2013,54652
VG Wiesbaden, 12.04.2013 - 2 K 343/12.WI.A (https://dejure.org/2013,54652)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 12.04.2013 - 2 K 343/12.WI.A (https://dejure.org/2013,54652)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 12. April 2013 - 2 K 343/12.WI.A (https://dejure.org/2013,54652)
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  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.04.2013 - 2 K 343/12
    Diese umfasst alle Komponenten dieses Begriffs, d.h. öffentlich oder privat, kollektiv oder individuell und damit die Freiheit, den Glauben im privaten Kreis zu praktizieren wie auch öffentlich zu leben (EuGH, U. v. 05.09.2012, Az.: C-71/11 u. C-99/11; BVerwG, U. v. 20.02.2013, Az.: 10 C 23.12).

    28 Dabei kommt auch eine Gesamtbetrachtung einzelner unterschiedlicher Maßnahmen (vgl. Art. 9 Abs. 1 b QRL) in Betracht, die bei ihrer Gesamtschau der Eingriffsintensität einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung entsprechen (vgl. BVerwG, U. v. 20.02.2013, Az.: 10 C 23.12).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.04.2013 - 2 K 343/12
    41 Diese Vorschriften stellen diskriminierende Strafvorschriften dar, die die Vorausset­ zungen des Art. 9 Abs. 2 lit. c QRL erfüllen (vgl. V G H Bad.-Württ., U. v. 27.04.2010, Az.: 10 C 5.09, zitiert nach Juris), weil einseitig und ohne Anlass die Ahmadiyya A n ­ gehörigen in Haftung genommen, in ihren Freiheitsrechten und ihrer religiösen Selbstbestimmung beeinträchtigt werden.
  • VGH Hessen, 31.08.1999 - 10 UE 864/98

    Pakistan: Lage der Ahmadis - Religionsausübungsmöglichkeit im internen Bereich;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.04.2013 - 2 K 343/12
    35 Dabei legt das Gericht seiner Einschätzung folgenden Sachverhalt zugrunde (vgl. HessVGH, U. v. 3 1 . 08, 1999, Az.: 10 UE 864/98, zitiert nach Juris): 36 Die Ahmadiyya Religionsgemeinschaft ist eine Glaubensgemeinschaft, die sich als in­ nerislamische Erneuerungsbewegung ansieht.
  • EuGH, 17.01.2013 - C-23/12

    Zakaria - Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Gemeinschaftskodex für das Überschreiten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.04.2013 - 2 K 343/12
    55 Eine i.S.d. Art. 9 Abs. 1a Q R L schwerwiegende Verletzung ist aber dann anzuneh­ m e n , wenn es im Einzelfall vernünftiger Weise anzunehmen ist, dass der Kläger nach Rückkehr in sein Heimatland religiöse Betätigungen vornehmen wird, die ihn der tatsächlichen Verfolgungsgefahr aussetzen oder er wegen der strafrechtlichen Sanktionen auf die öffentliche oder private Ausübung seiner Religion verzichtet, ob­ wohl dies für ihn ein wesentliches Element seiner religiösen Identität darstellt und eigentlich für ihn unverzichtbar ist (BVerwG, U. v. 20.02.2013, Az.: 10. C 20/12 - 10. C 23/12, zitiert nach Juris).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.04.2013 - 2 K 343/12
    Diese umfasst alle Komponenten dieses Begriffs, d.h. öffentlich oder privat, kollektiv oder individuell und damit die Freiheit, den Glauben im privaten Kreis zu praktizieren wie auch öffentlich zu leben (EuGH, U. v. 05.09.2012, Az.: C-71/11 u. C-99/11; BVerwG, U. v. 20.02.2013, Az.: 10 C 23.12).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2008 - A 10 S 3032/07

    Geltung der Qualifikationsrichtlinie für unanfechtbar abgeschlossene Fälle -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.04.2013 - 2 K 343/12
    40 In einer nichtamtlichen Übersetzung d e s Nachrichtendienstes des Bundesmjnisteriums der Justiz: (vgl. u.a. V G H Bad.-Württ., U. v. 20.05.2008, Az.: A 10 S 3032/07 , Juris, Rdnr. 9 4 bis Rdnr. 101), haben die Vorschriften folgenden Inhalt:.
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